Um zu verstehen, was E-Government in Deutschland bedeutet, lohnt sich der Blick in die E-Government-Gesetze auf Bundes- und Länderebene. Diese unterscheiden sich zwar jeweils in ihrer Ausgestaltung, aber einige Themen tauchen immer wieder auf:
- Bereitstellung von Basisdiensten: Verwaltungen sind zur Einführung von Basis-Anwendungen verpflichtet. Dazu zählen z. B. Zahlverfahren, eID-Funktionen und Formularserver.
- Interoperable Lösungen: Eingesetzte Anwendungen müssen den Datenaustausch mit anderen Systemen aller Verwaltungsebenen ermöglichen.
- Barrierefreiheit: Die in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgeschriebene produktorientierte Barrierefreiheit bedeutet, dass Software wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Dies wird zunehmend durch Forderungen nach nutzerorientierter Barrierefreiheit flankiert, die hohen Usability-Ansprüchen genügt.
- Datenschutz: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schafft den Rahmen für Datenverarbeitung und Informationspflichten. Hinzu kommen bundeslandspezifische Datenschutzgesetze, die über die DSGVO-Regelungen hinausgehen.
Beschäftigt man sich intensiver mit E-Government, ist es zudem fast unmöglich, das Thema Standardisierung zu umschiffen. Fachliche und technische Standards schaffen die Voraussetzung für einheitliche und effiziente Prozesse in der Verwaltung. Dem zu Grunde liegt das Prinzip der Wiederverwendung von Komponenten und Methoden. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorgabe. Dennoch ist der Druck zum flächendeckenden Einsatz von Standards hoch. Der XÖV-Ansatz bietet beispielsweise ein Rahmenwerk für systematische elektronische Datenübertragung in der Verwaltung. Setzt eine Verwaltung nicht auf Standards, läuft sie Gefahr, dass Handlungs- und Investitionsbedarfe immer größer werden.