
IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Kritisch, aber bitte nicht KRITIS
Mit der Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes erweitert sich der Betroffenenkreis um sogenannte Unternehmen im besonderen Interesse (UBI). Während Betreiber Kritischer Infrastrukturen bereits umfangreichen Pflichten und Rechten unterliegen, kommen neue Compliance-Anforderungen auf UBI zu. Ein Anlass mehr, um Sicherheitsarchitekturen ganzheitlich zu betrachten und Security Incident Management Prozesse und Lösungen einzuführen.
Drei Schritte zur Compliance
Schadenprävention in den Blick nehmen
UBIs müssen Sicherheitsvorfälle selbst lösen
Jetzt Handeln und Resilienz erhöhen
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