Stormtrooper
IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Kritisch, aber bitte nicht KRITIS

Mit der Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes erweitert sich der Betroffenenkreis um sogenannte Unternehmen im besonderen Interesse (UBI). Während Betreiber Kritischer Infrastrukturen bereits umfangreichen Pflichten und Rechten unterliegen, kommen neue Compliance-Anforderungen auf UBI zu. Ein Anlass mehr, um Sicherheitsarchitekturen ganzheitlich zu betrachten und Security Incident Management Prozesse und Lösungen einzuführen.

Drei Schritte zur Compliance

Schadenprävention in den Blick nehmen

UBIs müssen Sicherheitsvorfälle selbst lösen

Jetzt Handeln und Resilienz erhöhen

Artikel von:
Tim Du, Consultant, Cassini Consulting
Tim Du
Senior Consultant
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IT-Sicherheitsgesetz 2.0