Artikel von
Miriam Berghaus, Management Consultant, Cassini Consulting
Miriam Berghaus
Management Consultant
Dienstleister:innen in Digitalisierungsprojekten
Dienstleistersteuerung. Teil 3 unserer Artikelreihe.

Vertragstypen – Rahmen einer jeden Dienstleistung

Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Vertragstypen unterscheiden – der Vergütung zum Pauschalfestpreis, was auch als „Gewerk“ bezeichnet wird, sowie der Vergütung nach Aufwand, welche als „Zeit & Material“ häufig bei der Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt wird.

Am Anfang einer jeden Zusammenarbeit steht das Vertragswerk

Praxistipp

Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) bilden in Kombination mit den noch geltenden besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV Anlagen und Geräten nahezu das gesamte Anwendungsspektrum der IT-Beschaffung der öffentlichen Hand ab. Sie werden unter Bezugnahme von Praxiserfahrungen und unter Berücksichtigung technischer und rechtlicher Änderungen stetig weiterentwickelt und bieten somit eine umfassende und akzeptierte Vertragsbasis im Markt, welche trotzdem Raum für Individualität lässt.

Vergütung nach Aufwand

Vergütung zum Pauschalfestpreis

Die Artikelreihe im Überblick

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Vertragstypen – Rahmen einer jeden Dienstleistung