
Vertragstypen – Rahmen einer jeden Dienstleistung
Grundsätzlich lässt sich zwischen zwei Vertragstypen unterscheiden – der Vergütung zum Pauschalfestpreis, was auch als „Gewerk“ bezeichnet wird, sowie der Vergütung nach Aufwand, welche als „Zeit & Material“ häufig bei der Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt wird.
Am Anfang einer jeden Zusammenarbeit steht das Vertragswerk
Praxistipp
Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) bilden in Kombination mit den noch geltenden besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV Anlagen und Geräten nahezu das gesamte Anwendungsspektrum der IT-Beschaffung der öffentlichen Hand ab. Sie werden unter Bezugnahme von Praxiserfahrungen und unter Berücksichtigung technischer und rechtlicher Änderungen stetig weiterentwickelt und bieten somit eine umfassende und akzeptierte Vertragsbasis im Markt, welche trotzdem Raum für Individualität lässt.